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Full text of "13/7377 - Der "Hutten-Verlag" und der Rechtsextremismus"

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Deutscher Bundestag 
13. Wahlperiode 


Drucksache 13/7377 


08 . 04 . 95 


Antwort 

der Bundesregierung 


auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Gruppe der PDS 
— Drucksache 13/7313 — 


Der „Hutten-Verlag“ und der Rechtsextremismus 


1997 gab Rolf- Josef Eibicht das Buch „Unterdrückung und Verfolgung 
deutscher Patrioten - Gesinnungsdiktatur in Deutschland?" im „Hutten- 
Verlag" heraus. Mit dem Sammelband soll die „persönliche und poli- 
tische Freiheit, die Freiheit des Geistes, des Wortes und der Schrift" ver- 
teidigt werden. Diese Freiheiten sieht der Herausgeber des Buches, Rolf- 
Josef Eibicht, „wie noch nie zuvor in unserem Nachkriegssystem be- 
droht, ja mehr noch, sie sind in erheblichem Maße eingeschränkt und 
werden boykottiert". Nach Rolf -Josef Eibicht findet „ein geistiger Bür- 
gerkrieg gegen alles statt, was national denkt und fühlt, was sich zur 
historischen Wahrheit, Klarheit und Gerechtigkeit bekennt und somit die 
nationale Würdelosigkeit und Willfährigkeit ablehnt " (S. 11). 

Sein Buch versteht sich als „Kampfansage gegen undemokratische und 
totalitäre Tendenzen, eine schier unerträgliche Unterdrückung und Ver- 
folgung deutscher Patrioten, (...) eine wachsende deutschfeindliche 
Gesinnungsverfolgung in der Bundesrepublik". Das deutsche Volk un- 
terhege bis zum heutigen Tag, so Rolf-Josef Eibicht, einem „fortgesetz- 
ten geistigen Völkermord". 

Rolf- Josef Eibicht hat mit diesem Sammelband „mit seinen 68 Beiträgen 
von 38 bekannten und ausgewiesenen Sachkennern" - so der Wortlaut 
der Eigenwerbung - „das Standardwerk über die Patriotenverfolgung in 
der Bundesrepublik, deren Ursachen und Macher" vorgelegt. Unter den 
Autoren finden sich 

— der CDUrPolitiker Heinrich Lummer mit mehreren Beiträgen, 

— die Vertrieb enenpolitiker Richard Eichler (Handbuch deutscher 
Rechtsextremismus, Berlin 1996, S. 455/456), Emil Schlee (ebd., 
S. 521), Alfred Ardelt (ebd., S. 199, 362, 364), 

— bekannte Vertreter des rechtsextremen Spektrums wie Manfred 
Roeder (ebd., S. 220/221), Jürgen Rieger (ebd., S. 513/514), Roland 
Bohlinger (ebd., S. 444), Manfred Rouhs (ebd., S. 516), Hans-Dietrich 
Sander (ebd., S. 516), Rolf Kosiek (ebd., S. 482/483), Udo Voigt (ebd., 
S. 282/283), Per-Lennart Aae (ebd., S. 282), Karl-Heinz Sendbühler 
(ebd., S. 282, 284, 333), 

— Geschichtsrevisionisten wie Alfred Schickei (ebd., S. 520), Emst 
Topitsch (ebd., S. 195, 213, 415) und Heinz Nawratil (ebd., S. 211, 
412). 

Zur Lektüre empfohlen wird das Buch nicht nur von der „Jungen Freiheit " , 
sondern auch vom „ Eckartboten " (2/97), der Zeitung der rechtsextremen 


Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 8 . April 
1997 übermittelt. 

Die Drucksache enthält zusätzlich - in kleinerer Schrifttype - den Fragetext . 



Drucksache 13/7377 


Deutscher Bundestag - 13. Wahlperiode 


Organisation „Schutzverein .Österreichische Landsmannschaft'" (Hand- 
buch des österreichischen Rechtsextremismus, hrsg. v. Dokumentations- 
archiv des österreichischen Widerstandes, 2. Aufl., Wien 1993, S. 176- 
183). Vom „Eckartboten" wird das „sensationelle Buch" als „Antwort auf 
den wachsenden Meinungsterror" angepriesen {Eckartbote 2/97, S. 24). 

Helmut Müller, Schriftleiter der Zeitschrift „Eckartbote - Monatszeit- 
schrift für deutsche Kultur" (Handbuch des österreichischen Rechts- 
extremismus, S. 176, 182), gehört ebenfalls zu den Autoren dieses Sam- 
melbands. 


Vorbemerkung 

Der „Hutten- Verlag" ist erstmals durch das in der Kleinen Anfrage 
angesprochene Buch „Unterdrückung und Verfolgung Deutscher 
Patrioten - Gesinnungsdiktatur in Deutschland?" bekannt gewor- 
den. In diesem Buch sind neben Beiträgen bekannter Rechts- 
extremisten auch Beiträge demokratischer Autoren enthalten, die 
keinen rechtsextremistischen Inhalt haben. Durch dieses von Ex- 
tremisten häufig geübte Verfahren der Einbeziehung von Bei- 
trägen bekannt nicht extremistischer Personen soll die Publikation 
auf ge wertet werden, um über die Grenzen des extremistischen 
Lagers hinaus in die demokratische Meinungsbildung hinein- 
zuwirken. Es ist in der Regel davon auszugehen, daß die betroffe- 
nen demokratischen Autoren die tatsächliche Zielrichtung solcher 
Publikationen nicht kannten und über die extremistische Intention 
des Buches nicht informiert waren. 


1. Welche verfassungsschutzrelevanten Erkenntnisse liegen der Bun- 
desregierung über den „Hutten -Verlag" vor? 


Auf die Vorbemerkung wird hingewiesen. 


2. Welche verfassungsschutzrelevanten Erkenntnisse hegen der Bun- 
desregierung über Rolf -Josef Eibicht vor? 


Personenbezogene Daten und wertende Stellungnahmen zur 
politischen Tätigkeit von Einzelpersonen im Bereich des Extre- 
mismus veröffentlicht die Bundesregierung nur unter den Vor- 
aussetzungen des § 16 Abs. 2 Satz 2 Bundesverfassungsschutz- 
gesetz. 

Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 8 b) der Kleinen 
Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Gruppe der PDS 
(Drucksache 13/5547) wird verwiesen. 


3. Welche verfassungsschutzrelevanten Erkenntnisse liegen der Bun- 
desregierung über die o. g. Autoren dieses Sammelbands vor? 


Bei den Autoren handelt es sich teüweise um bekannte Rechts- 
extremisten, die seit Jahren in den Verfassungsschutzberichten 
des Bundes erwähnt werden (vgl. insoweit insbesondere die 
Verfassungsschutzberichte 1994 und 1995). Auf die Antworten 
der Bundesregierung zu den Fragen 2 bis 4f) der Kleinen An- 


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Deutscher Bundestag - 13. Wahlperiode 


frage der Abgeordneten Siegfried Vergin, Klaus Barthel, Ingrid 
Becker-Inglau, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD 
(Drucksache 13/5434), die Antwort der Bundesregierung zu den 
Fragen 8 bis 10 der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Ulla 
Jelpke und der Gruppe der PDS (Drucksache 13/6211) sowie die 
Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 1 und 2 der Klei- 
nen Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Gruppe der 
PDS (Drucksache 13/4494) wird hingewiesen. 

Im übrigen wird auf den ersten Teil der Antwort zu Frage 2 ver- 
wiesen. 

4. Wie bewertet die Bundesregierung die Bemühungen des bundes- 
deutschen Rechtsextremismus, die Geschichte Deutschlands in ihrem 
Sinne umzuinterpretieren? 

Liegen der Bundesregierung verfassungsschutzrelevante Erkennt- 
nisse darüber vor, ob es eine zunehmende Annäherung zwischen 
konservativen und rechts extremen Positionen in der Frage des Ge- 
schichtsrevisionismus gibt? 

Wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung diese Entwicklung? 


Auf die Darstellung zum Revisionismus im Verfassungsschutz- 
bericht 1995 (S. 181 ff.) wird verwiesen. 


5. Welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu ergreifen, um 
dem Geschichtsrevisionismus des bundesdeutschen Rechtsextremis- 
mus entschieden entgegenzutreten? 


Soweit durch revisionistische Aktivitäten Straftatbestände erfüllt 
sind, gehen die zuständigen Behörden dem nach. Die Bundes- 
regierung setzt sich insoweit für eine konsequente Strafverfolgung 
ein. Darüber hinaus erfolgt eine Aufklärung der Öffentlichkeit 
über den Revisionismus im Rahmen der geistig-politischen Aus- 
einandersetzung, zum Beispiel im jährlich erscheinenden Verfas- 
sungsschutzbericht. 


6. Wie bewertet die Bundesregierung die geschichtsrevisionistischen 
Bestrebungen in den Vertrieb enenverbänden? 

Welche Maßnahmen gedenkt sie zu ergreifen, um deren Verbreitung 
zu verhindern? 


Derartige Bestrebungen sind nicht bekannt. 


Drucksache 13/7377 


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